Notarsiegel Generator

Gestalten Sie ein rundes Notarsiegel — Name und Bestellungsangaben am Rand, NOTAR in der Mitte — für Entwürfe, Vorschauen und Dokumentenlayouts.

Notarsiegel Generator — Live-Vorschau

Mach dieses Siegel zu deinem eigenen

Oeffne diese Vorlage im kostenlosen Online-Editor, aendere Text, Schriften, Farben und Groesse und exportiere danach ein transparentes PNG oder ein Vektor-SVG.

Im Editor anpassen

Auf einen Blick

Form
Rund
Tintenfarbe
#1D4ED8
Mittelelement
NOTARY
Schriftart
Georgia
Ringtext
JANE DOE · NOTARY PUBLIC
Unterer Text
STATE OF SAMPLE
Rahmen
Doppelring

NotarsiegelGlossar der Stempelbegriffe

Ueber dieses Siegel

Ein Notarsiegel kennzeichnet eine bestellte Notarin oder einen bestellten Notar und begleitet die Unterschrift auf beurkundeten Dokumenten. Ein übliches Rundlayout trägt Name und „Notar“ auf dem oberen Bogen, das Bundesland oder den Amtsbezirk unten und NOTAR in der Mitte. Anforderungen unterscheiden sich nach Land und Kammer.

Haeufige Anwendungen

  • Layout eines Notarsiegels entwerfen und prüfen
  • Dokumenten- und Formular-Mock-ups
  • Vorlagen für Druck oder Weiterbearbeitung

So erstellst du es

  1. Vorlage öffnen — das runde Notar-Layout ist bereits gesetzt.
  2. Notarnamen und die Bezeichnung „Notar“ eingeben.
  3. Bundesland oder Amtsbezirk auf dem unteren Bogen setzen.
  4. Schrift und Größe an Ihre Vorgaben anpassen.
  5. Als transparentes PNG oder SVG exportieren.

Haeufige Fragen

Kann ich das als echtes Notarsiegel verwenden?

Nein. Offizielle Notarsiegel werden von der zuständigen Stelle ausgegeben und geregelt. Der Generator ist nur für Entwurf und Vorschau.

Welche Angaben gehören auf ein Notarsiegel?

Typisch sind Name, die Bezeichnung „Notar“ sowie Land oder Amtsbezirk. Die genauen Vorgaben prüfen Sie bei Ihrer Kammer.

Rechtliches und Nutzung

Die Bilder entstehen in Ihrem Browser und dienen nur als Entwurf und Demo. Offizielle Notarsiegel unterliegen der Aufsicht der zuständigen Kammer bzw. Bestellungsbehörde. Verwenden Sie generierte Bilder nicht zur Beurkundung — sie ersetzen keine notarielle Unterschrift und keine öffentliche Beglaubigung.